BOOTSFüHRER

Mit der Ausbildung zum Bootsführer in der Wasserwacht erwirbt der Bewerber das Befähigungszeugnis Motorboot. Damit erhält er die Erlaubnis, Boote mit mehr als 3,69 KW (5 PS) und unter 15 m Länge zu fahren. Nähere Einzelheiten zur aktuell Ausbildung in Praxis und Theorie, sowie zur Dauer und Umfang sind dazu von der Ortsgruppenleiter der Wasserwacht zu erfragen.